Die richtige Beitragszahlung
2016 fanden in unserer Organisation die Wahlen des Ortsgruppenvorstandes statt. In Vorbereitung dieser Wahlen hat sich der Vorstand einen Überblick über die Zahlung der satzungsgemäßen Beiträge verschafft.
Dabei ist uns aufgefallen, dass Beiträge möglicherweise zum jetzigen Zeitpunkt nicht korrekt sind. Es kann natürlich auch sein, dass es Gründe gibt, die der Ortsgruppe nicht bekannt sind, die eine abweichende Beitragszahlung rechtfertigen.
Das könnten sein: Arbeitsplatzverlust, Rentenbeginn, Altersteilzeit, Erziehungsurlaub, Krankheit, Studium, Absprachen mit der IGBCE-Bezirksleitung u.a. Anhand der Beitragstabelle (siehe unten) kann festgestellt werden, ob die Beitragszahlung satzungsgemäß gezahlt wird. Eine Änderungsmeldung zur Beitragszahlung kann am Sprechtag (jeden 2. Donnerstag in einer geraden Woche) von 16:00 bis 18:00 Uhr bei uns im Büro ausgefüllt werden.
Gestatte uns noch einen Hinweis!
Es ist so, dass bei nicht satzungsgemäßer Beitragszahlung Leistungen der IGBCE nicht in vollem Umfang gewährt werden können. Das wären beispielsweise: Beratungen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen,
Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, Freizeitunfallversicherung, Wahlteilnahme uvm.
Über die Leistungen kannst du dich selbstverständlich im Internet https://www.igbce.de oder vor Ort bei der IBGCE Cottbus informieren.
Selbstverständlich stehen wir die als Ortsgruppenvorstand für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.
Ortsgruppenvorstand der OG II
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