Leistungen durch die IG BCE-Mitgliedschaft
KOSTENLOSE BERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG . . .
bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie
- Ungerechte Behandlung, Zeugniserteilung/ Arbeitsvertrag, Eingruppierung, Lohn- und Gehaltsfragen
- Problemen bei Lohn- und Gehaltszahlungen, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
- Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitszeiten, Erziehungszeiten, Urlaubsanspruch, Fragen bei der Ausbildung sowie Berufsausbildung
- Tarifvertragliche Rente
bei sozialrechtlichen Konflikten
- Krankenversicherungsrecht
- Hilfsmittel, Medikamente, Behandlungsmethoden
- Rentenversicherungsrecht
- Rentenablehnung, Erwerbsminderungsrenten, Falschberechnung der Rente
- Nichtanerkennung von Versicherungszeiten, Ablehnung von Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren
Pflegeversicherungsrecht
- Einordnung in die falsche Pflegestufe, Nichtgewährung des Pflegegeldes
Unfallversicherungsrecht
- Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaft
Arbeitslosenversicherungsrecht
- Streitigkeiten wegen Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Weiterbildungsansprüchen
Schwerbehindertenrecht
- Streitigkeiten um die Anerkennung und Festsetzung des Grades der Schwerbehinderung, Gewährung von Nachteilsausgleichen
sonstige Bereiche
- Kindergeld
- Grundsicherung
- Schuldnerberatung
FREIZEIT- und UNFALLVERSICHERUNG
In ihrer Freizeit sichert die IG BCE ihre Mitglieder (nach einjähriger
Mitgliedschaft) durch weltweiten Unfallversicherungsschutz ab.
Dieser ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und sieht
folgende Leistungen vor:
- Unfall-Krankenhausgeld ab einem Mindestaufenthalt
von 48 Std. stationärem Krankenhausaufenthalt in Höhe bis zum 30-fachen des monatlichen Beitrages, maximal 52 € pro Tag - Invaliditätsleistung in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages – mindestens aber 1.280,- € - als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität; bei Teilinvalidität von mindestens 20 % der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil. Rentner und den Rentnern gleichgestellte Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten Vollbeiträge.
- Todesfallleistung in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes
KONKRETE HILFE IM BETRIEB
Die IG BCE unterstützt und hilft ihren Mitgliedern im Betrieb bei
- Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer, Beratung des Betriebsrates bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplanverhandlungen und des Interessenausgleiches
- Bildungsangebote seitens der IG BCE zu allen Themen des Arbeitslebens und der Gesetzesgebung
IG BCE MITGLIEDERSERVICE
Mit exklusiven Einkaufsvorteilen und sehr günstigen Konditionen sparen Sie bares Geld bei, z.B.:
- ACE Mitgliedschaft /GUV