Leistungen durch die IG BCE-Mitgliedschaft

KOSTENLOSE BERATUNG UND RECHTSVERTRETUNG . . .
bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie

  • Ungerechte Behandlung, Zeugniserteilung/ Arbeitsvertrag, Eingruppierung, Lohn- und Gehaltsfragen
  • Problemen bei Lohn- und Gehaltszahlungen, Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz
  • Verweigerung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeiten, Erziehungszeiten, Urlaubsanspruch, Fragen bei der Ausbildung sowie Berufsausbildung
  • Tarifvertragliche Rente

bei sozialrechtlichen Konflikten

  • Krankenversicherungsrecht
  • Hilfsmittel, Medikamente, Behandlungsmethoden
  • Rentenversicherungsrecht
  • Rentenablehnung, Erwerbsminderungsrenten, Falschberechnung der Rente
  • Nichtanerkennung von Versicherungszeiten, Ablehnung von Rehabilitationsmaßnahmen oder Kuren

Pflegeversicherungsrecht

  • Einordnung in die falsche Pflegestufe, Nichtgewährung des Pflegegeldes

Unfallversicherungsrecht

  • Streitigkeiten mit Berufsgenossenschaft

Arbeitslosenversicherungsrecht

  • Streitigkeiten wegen Arbeitslosengeld, Hartz 4 oder Weiterbildungsansprüchen

Schwerbehindertenrecht

  • Streitigkeiten um die Anerkennung und Festsetzung des Grades der Schwerbehinderung, Gewährung von Nachteilsausgleichen

sonstige Bereiche

  • Kindergeld
  • Grundsicherung
  • Schuldnerberatung

 

FREIZEIT- und UNFALLVERSICHERUNG

In ihrer Freizeit sichert die IG BCE ihre Mitglieder (nach einjähriger
Mitgliedschaft) durch weltweiten Unfallversicherungsschutz ab.

Dieser ist im Mitgliedsbeitrag enthalten und sieht
folgende Leistungen vor:

  • Unfall-Krankenhausgeld ab einem Mindestaufenthalt
    von 48 Std. stationärem Krankenhausaufenthalt in Höhe bis zum 30-fachen des monatlichen Beitrages, maximal 52 € pro Tag
  • Invaliditätsleistung in Höhe des 500-fachen Monatsbeitrages – mindestens aber 1.280,- € - als einmalige Entschädigung bei Ganzinvalidität; bei Teilinvalidität von mindestens 20 % der dem Grad der Invalidität entsprechende Teil. Rentner und den Rentnern gleichgestellte Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen, es sei denn, sie stehen in einem Arbeitsverhältnis und entrichten Vollbeiträge.
  • Todesfallleistung in Höhe des 200fachen Monatsbeitrages des Mitgliedes

 

KONKRETE HILFE IM BETRIEB

Die IG BCE unterstützt und hilft ihren Mitgliedern im Betrieb bei

  • Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer, Beratung des Betriebsrates bei der Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen, Sozialplanverhandlungen und des Interessenausgleiches
  • Bildungsangebote seitens der IG BCE zu allen Themen des Arbeitslebens und der Gesetzesgebung

 

IG BCE MITGLIEDERSERVICE

Mit exklusiven Einkaufsvorteilen und sehr günstigen Konditionen sparen Sie bares Geld bei, z.B.:

  • ACE Mitgliedschaft /GUV